Allgemeine SMS Geschäftsbedingungen

Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Allgemeines

„ProSales SMS“ ist ein Dienstleistungsangebot von ProSales. Für die Nutzung der Dienstleistungen von ProSales durch den Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer jeweiligen Fassung, sowie den jeweils bei Vertragsabschluss oder nach wirksamer nachträglicher Änderung gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten. Nähere Informationen: www.psframework.de. Abweichende AGB der Nutzer finden keine Anwendung, auch wenn ProSales diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

ProSales ist ein Softwareentwickler und Telekommunikationsanbieter für mobile Kurznachrichten für den nationalen und internationalen Versand von mobilen Kurznachrichten, wie SMS. Der Kunde beabsichtigt über diesen Gateway Nachrichten für den eigenen Gebrauch zu versenden oder seinen eigenen Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Dienste für den Versand von mobilen Nachrichten zur Verfügung zu stellen. ProSales wird hierfür vom Kunden beauftragt den technischen Betrieb des Gateways zu gewährleisten. Die von ProSales angebotenen Leistungen richten sich an Gewerbetreibende.

§ 1 Vertragsschluss

1) Der Telekommunikationsdienstleistungsvertrag zwischen ProSales und dem Kunden kommt zustande aufgrund der Registrierung des Kunden im Internet über die Website www.psframework.de in der dafür vorgesehenen Anmeldeseite, telefonisch oder per E-Mail. Die Präsentation der Dienstleistung auf der Website stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Registrierung des Kunden stellt einen Antrag des Kunden dar, welcher nur abgegeben und übermittelt werden kann, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „Allgemeine Geschäftsbedingungen akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert. Der Zugang dieses Antrags wird über die angegebene E-Mail Adresse von ProSales unverzüglich bestätigt. In einer solchen E-Mail liegt noch keine Annahme der Bestellung des Kunden. Die Bestellung nimmt ProSales durch die Freischaltung der SMS-Tarife (API-IDs, Service-IDs) an, wodurch zwischen dem Kunden und ProSales der Dienstleistungsvertrag zustande kommt. Vor dieser Freischaltung kann die eigentliche Dienstleistung des Nachrichtenversands oder –empfangs durch den Kunden nicht genutzt werden.

2) ProSales ist aufgrund gesetzlicher Regelungen verpflichtet, eine Kundenkartei zu führen, in der der Firmenname, Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer sowie Beginn und Endes des Vertrags gespeichert werden. ProSales behält sich vor, vom Kunden zur Prüfung der Richtigkeit zu jedem beliebigen Zeitpunkt einen adäquaten Identitätsnachweis, wie einen Handelsregisterauszug oder einen Personalausweis, anzufordern.

3) ProSales behält sich vor die Annahme des Antrags abzulehnen, wenn der Antragssteller mit den Verpflichtungen aus bestehenden oder früheren Kundenverhältnissen mit ProSales im Rückstand ist, unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.

§ 2 Leistungsumfang

1) ProSales ermöglicht dem Kunden im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Nutzung des Gateways zum Versand von mobilen Kurznachrichten.

2) Der Gateway ist über das Internet und speziell über das „Hypertext Transfer Protocol“ (HTTP) erreichbar. Für die Anbindung an den Gateway erhält der Kunde von ProSales eine nötige Schnittstellenbeschreibung und die notwendigen Zugangsdaten.

3) ProSales ermöglicht dem Vertragspartner mit einem Account maximal 10 SMS pro Sekunde zeitgleich zu versenden. ProSales bemüht sich für eine unmittelbare Versendung der zu verarbeitenden mobilen Nachrichten und stellt dem Kunden hierfür eine ausreichende Bandbreite zur Verfügung.

4) ProSales stellt einen Betrieb seiner technischen Infrastruktur 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag mit einer Verfügbarkeit von 99,9% im Jahresmittel sicher. Nicht dazu zählen Wartungsarbeiten, welche vorher per E-Mail angekündigt wurden, und technische Störungen, die nicht im Ermessen von ProSales liegen und die Qualität der Mobilfunkdienstleistungen im Empfangs- und Sendebereich des genutzten Mobilfunknetzes zu bestimmten Zeiten und an bestimmten Orten beeinträchtigt können und zwar:

a) aufgrund behördlicher Anordnungen oder gerichtlicher Entscheidungen,

b) aus technischen Gründen, insbesondere durch funktechnischen, atmosphärischen oder geographischen Umständen,

c) aufgrund von Maßnahmen, die auch im Interesse des Kunden erfolgen, wie z.B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten,

d) in Not- und Katastrophenfällen oder

e) in Fällen höherer Gewalt.

ProSales wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen schnellstmöglich zu beseitigen bzw. auf deren schnellstmögliche Beseitigung hinzuwirken.

5) ProSales wird Wartungsarbeiten und weitere technische Änderungen, z.B. an der Schnittstelle, nach Möglichkeit ohne Beeinträchtigung für den Kunden durchführen, sollte jedoch eine Einschränkung unausweichlich sein, so wird ProSales den Kunden möglichst frühzeitig hierüber per E-Mail informieren.

6) ProSales steht dem Kunden per E-Mail für Supportanfragen zur Verfügung um technische Probleme des ProSales Systems zu klären. ProSales kann jedoch nicht technische Probleme klären, die sich nicht auf das System von ProSales zurückführen lassen, sondern entweder im Verantwortungsbereich des Kunden oder eines Dritten liegen.

7) Kostenlose Zusatzleistungen werden nicht Gegenstand der geschuldeten Leistungen und können von ProSales jederzeit wieder eingestellt werden. Es besteht keine Verfügbarkeitsgarantie.

8) ProSales übergibt die angelieferten mobilen Nachrichten an die entsprechenden Netzbetreiber. ProSales ist frei in der Wahl der Art und Weise der Übergabe sowie Wahl der Wege der Übergabe bis zu den Netzbetreibern oder Empfangsgeräten.

9) ProSales bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder ProSales aufgrund gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.

§ 3 Pflichten des Kunden

1) ProSales stellt dem Kunden lediglich eine technische Anbindung für den Versand von mobilen Nachrichten zur Verfügung. Für den Betrieb, die Vermarktung und die inhaltliche Verantwortung der betriebenen Dienste, die den Gateway von ProSales nutzen, ist allein der Kunde verantwortlich.

2) Der Kunde versichert, keine Nachrichten an das Gateway oder eine andere Applikation von ProSales weiterzuleiten welche Gesetzte und/oder Rechte Dritter verletzen, bzw. durch die Nutzung des Gateway oder anderer Anwendungen, keinerlei Gesetzte und/oder Rechte Dritter zu verletzen. Des Weiteren ist der Versand von Nachrichten mit folgendem Inhalt oder auf solche Inhalte verweisende Nachrichten untersagt: strafrechtlich relevante Daten, SMS mit rechtswidrigen, strafbaren, belästigenden, verleumderischen, diskriminierenden, bedrohlichen, vulgären, obszönen, nachstellenden (§238 StGB), unerlaubten oder anderweitig bedenklichen Inhalten. Des Weiteren dürfen keine Nachrichten versendet werden, die das Ansehen von ProSales schädigen können.

3) Die Nutzung von ProSales für den Versand verbotener oder unerwünschter Nachrichten, wie z.B. unerwünschte Werbung per SMS (Spam), ist nicht gestattet, deshalb garantiert der Kunde keine Nachrichten an Teilnehmer zu versenden, welche dem Empfang solcher Nachrichten nicht zugestimmt haben. ProSales behält sich vor, im Falle einer Zuwiderhandlung Anzeige zu erstatten. Außerdem ist es untersagt in Nachrichten Mehrwertnummern zu nennen oder Mehrwertnummern als Absender zu verwenden. Davon ausgenommen ist der Dienst „0800“.

4) Der Kunde trägt sorge die nationalen und internationalen Urheber und Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte, sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

5) Falls ProSales oder der Kunde durch Verstoß gegen die oben genannten Bedingungen durch einen Dritten in Anspruch genommen wird, so verpflichtet sich der Kunde ProSales von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

6) Der Kunde hat die ihm mitgeteilten Zugangsdaten mit größter Sorgfalt aufzubewahren und eine missbräuchliche Nutzung dieser auszuschließen. Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von ProSales nach Authentifizierung durch seine Zugangsdaten ihm zuzurechnen ist. Für alle entstandenen Schäden im Zusammenhang mit der Weitergabe der Zugangsdaten haftet der Kunde. Der Kunde hat ProSales den Verlust, den Diebstahl oder die unberechtigte Nutzung der Zugangsdaten unverzüglich mitzuteilen.

7) Für die Nutzung des Gateways sowie ggf. weiterer Anwendungen/Applikationen von ProSales ist eine Anmeldung zwingend erforderlich. Der Nutzer ist verantwortlich auf die Richtigkeit seiner persönlichen Angaben zu achten und diese während der kompletten Vertragslaufzeit stets aktuell zu halten. Änderungen an den persönlichen Daten können jederzeit im persönlichen Kundenbereich, der unter www.psframework.de per Login mit individuellen Zugangsdaten erreichbar ist, ausgeführt werden. Ein Änderungswunsch des Vertragspartners bedarf der schriftlichen Zustimmung durch ProSales.

§ 4 Preise und Zahlungsbestimmungen

1) ProSales ermöglicht den Versand von mobilen Kurznachrichten, wenn auf dem Prepaid-Konto ein positives Guthaben besteht (Vorleistungspflicht). Sofern nicht mit dem Kunden abweichend vereinbart, sind für den Kunden entgeltpflichtige Dienstleistungen nur bis zum vollständigen Verbrauch des Guthabens möglich und werden danach abgebrochen.

2) Die Kosten der von ProSales zur Verfügung gestellten Dienste sind jederzeit nach Angabe der Zugangsdaten im persönlichen Bereich des Kunden auf der Website von ProSales einsehbar. Die Angabe des Guthabens ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Kunden auf Leistungen in entsprechender Höhe. Die im öffentlichen Bereich der Internetseite von ProSales genannten Preise entsprechen Neukundenpreisen und dienen lediglich zu Informationszwecken. Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen sind die bei Vertragsabschluss gültigen Entgelte maßgeblich oder im späteren gültig erklärte Entgelte und Entgeltänderungen.

3) Der Kunde erhält soweit nicht anders vereinbart die zum Zeitpunkt seiner Anmeldung aktuellen Preise/Tarife (Neukundenpreise), die im öffentlichen Bereich der Internetseite von ProSales genannt sind. Die Preise sind, soweit nicht anders vereinbart, abhängig von der Höhe der letzten Guthabenaufladung gestaffelt nach verschiedenen Mindestaufladebeträgen in verschiedenen Tarifstufen gemäß Preisliste. Die Preise werden nach erfolgter Guthabenaufladung angepasst und gelten auch für eventuell noch bestehendes Restguthaben aus vorhergehenden Guthabenaufladungen. Der Kunde wird über geänderte Preise durch Erreichen einer neuen Tarifstufe per E-Mail informiert.

4) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5) Alle Preise können mit einer Frist von 24 Stunden nach schriftlicher Ankündigung per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse geändert werden. Preisanpassungen aufgrund der Höhe der Guthabenaufladung gemäß gültiger und nicht geänderter Preisliste gelten ab Versand der E-Mail.

6) Nach Abschluss des Vertrages richtet ProSales für den Kunden ein Guthabenkonto ein, auf dem alle Abgänge (z.B. für den Versand von mobilen Nachrichten) und alle Zugänge (z.B. Kontoaufladungen) verbucht werden. Der Kunde kann dieses Konto jederzeit nach Angabe der Zugangsdaten im persönlichen Kundenbereich auf der Website von ProSales einsehen.

7) Der Kunde kann das von ProSales geführte Kundenkonto jederzeit per Banküberweisung aufladen, um Mobilfunkdienstleistungen nutzen zu können. Das Konto wird netto geführt, die anfallende Mehrwertsteuer wird bei einer Kontoaufladung direkt abgezogen und abgeführt und der verbleibende Betrag dem Konto gutgeschrieben. Weitere Möglichkeiten der Kontoaufladung (z.B. PayPal) können von ProSales jederzeit gestrichen werden, bzw. dem Kunden verweigert werden, oder gemäß aktueller Preisliste mit Gebühren belegt werden.

8) Eine Rechnung für die Aufladung des ProSales Guthabenkontos mittels Banküberweisung, Lastschrift, Paypal oder Kreditkarte wird unter Angabe der Kundennummer, des Aufladedatums und des jeweiligen Aufladebetrages erstellt und dem Kunden in seinem persönlichen Kundenbereich zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat die Möglichkeit gegen ein Entgelt gemäß Preisliste die Rechnung in Papierform zu erhalten.

9) Wenn der Kunde für die Aufladung die Variante SEPA-Lastschrift wählt, räumt er ProSales eine auf die angegebene Kontoverbindung laufende Einzugsermächtigung ein und beauftragt sein Kreditinstitut diese wiederkehrenden Lastschriften einzulösen. Der Kunde kann einer solchen Lastschrift bis acht Wochen nach Belastungsdatum widersprechen. Betrag und Belastungsdatum werden dem Kunden mit einem Vorlauf von mindestens zwei Werktagen vor Abbuchung per E-Mail mitgeteilt. Sollten Kunde und Kontoinhaber nicht identisch sein, so ist der Kunde verpflichtet den Kontoinhaber diese Informationen weiterzuleiten. Im Falle eines unbegründeten Widerspruchs gilt:

a) Der Nutzer verpflichtet sich, zusätzlich zum Rechnungsbetrag die Bearbeitungskosten für die Rücklastschrift, sowie den Verzugsschaden (Mahnkosten, Verzugszinsen) in Höhe von pauschal 15,- Euro zzgl. Mehrwertsteuer zu tragen.

b) Der Nutzer ermächtigt das kontoführende Kreditinstitut unwiderruflich ProSales den vollständigen Namen und die Adresse des Kontoinhabers zur Geltendmachung der Forderung mitzuteilen.

c) Der Nutzer stimmt zu, dass seine Kontodaten in eine Sperrdatenbank eingetragen werden und die Sperre auch weiteren an der Datenbank angeschlossenen Unternehmen übermittelt wird. Nach Erledigung der Forderung wird der Eintrag umgehend wieder gelöscht.

d) Entsteht durch vom Kunden zu vertretene Rücklastschriften oder durch die Rückabwicklung von Lastschriftaufladungen auf Verlangen des Kunden ein negativer Saldo auf seinem Guthabenkonto, so hat der Kunde diesen unverzüglich auszugleichen.

10) ProSales ist berechtigt Forderungen des Kunden mit Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen, dies gilt insbesondere für Rücklastschriften.

11) ProSales stellt klar, dass der Kunde ein ihm von ProSales ohne Gegenleistung eingeräumtes Guthaben (insbesondere ein Startguthaben) nur für die Inanspruchnahme des Gateway verbrauchen kann. Ein so gewährtes Guthaben kann nicht ausbezahlt werden.

12) Eine Auszahlung von Guthaben während der Vertragslaufzeit ist unbeschadet etwaiger Ansprüche des Kunden nach § 6 Abs. 6 ausgeschlossen.

13) Innerhalb der Vertragslaufzeit kann der Kunde den Gateway zum Versand mobiler Kurznachrichten nutzen. Sollte der Kunde den Gateway über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten in Folge nicht nutzen, so kann ProSales eine monatliche Inaktivitätsgebühr in Höhe von 10% der letzten Kontoaufladung vom Restguthaben abziehen, mit der die weitere Verfügbarkeit des Gateway und die Bereitstellung von technischen Kapazitäten für den Nachrichtenversand für den Kunden sichergestellt werden. Eine aktive Nutzung durch den Kunden liegt vor, wenn mindestens eine mobile Nachricht verschickt wurde oder eine Kontoaufladung durchgeführt wurde. Sobald der Gateway wieder aktiv genutzt wird, fallen für mindestens 12 Monate keine weiteren Inaktivitätsgebühren an. Das Guthabenkonto kann durch Berechnung einer Inaktivitätsgebühr nicht negativ werden, es steht ProSales aber frei in diesem Fall von seinem Kündigungsrecht gemäß § 6 Abs. 4 Gebrauch zu machen.

§ 5 Haftung

1) ProSales haftet für Vermögensschäden, die von ProSales auf Grund einer fahrlässigen Verletzung der Verpflichtung als Anbieter von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit verursacht werden, nach den Regelungen des § 44a Telekommunikationsgesetz (TKG).

2) Im Übrigen haftet ProSales bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von ProSales oder etwaige Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet ProSales nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet ProSales jedoch nicht für den nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden.

3) Bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet ProSales dem Kunden gegenüber unbegrenzt.

4) Die Haftung des Anbieters nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

5) ProSales haftet nicht für Schäden aus Ansprüchen Dritter, entgangenen Gewinnen, ausgebliebenen Einsparungen und allen mittleren und unmittelbaren Folgeschäden. ProSales haftet außerdem nicht für unerhebliche Pflichtverletzungen und auch nicht für den Verlust von Daten seitens der Mobilfunkprovider.

6) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in § 3 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 festgelegten Pflichten, steht ProSales ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EURO 1.250,00 zu. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. ProSales bleibt vorbehalten, neben der Vertragsstrafe gegen den gegen § 3 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4 verstoßenden Kunden weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Eine geleistete Vertragsstrafe ist auf Schadensersatzansprüche von ProSales anzurechnen.

§ 6 Vertragslaufzeit / Kündigung

1) Der Dienstleistungsvertrag hat keine Mindestlaufzeit und läuft auf unbestimmte Zeit.

2) Der Kunde kann jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist seine Mitgliedschaft bei ProSales bzw. seinen persönlichen Account kündigen. Die Kündigung muss schriftlich (z.B. per E-Mail) erfolgen.

3) Im Fall einer Kündigung kann der Nutzer für einen bestimmten von ProSales genannten Zeitraum von einer erneuten Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.

4) ProSales kann die Mitgliedschaft, bzw. den persönlichen Account, des Nutzern unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen. ProSales behält sich insbesondere eine Kündigung vor, wenn der Kunde in einem Zeitraum von mindesten zwölf aufeinanderfolgenden Monaten vollständig inaktiv ist oder über kein Guthaben verfügt. Vollständige Inaktivität liegt vor, wenn der Kunde nicht mindestens einmal eine Nachricht versendet oder empfängt.

5) Das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bleibt unberührt. Erfolgt eine Kündigung aus wichtigem Grund, kann ProSales ohne Einhaltung einer Frist unter Angabe des Grundes jederzeit kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für ProSales insbesondere vor, wenn der Kunde

a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt,

b) die Erfüllung des Vertrages, insbesondere seine Zahlungen, in unberechtigter Weise ernsthaft und endgültig einstellt,

c) gegen § 3 Abs. 2, Abs. 3 oder Abs. 4 verstößt,

d) bei der Registrierung oder durch spätere Änderung seiner Daten wider besseren Wissens falsche Angaben macht.

6) Nicht aufgebrauchtes Guthaben verfällt im Falle einer Kündigung ersatzlos. Davon unberührt erfolgt eine Auszahlung des Restguthabens im Falle einer Kündigung durch ProSales nach § 6 Abs. 4, einer Kündigung aus wichtigem Grund nach § 6 Abs. 5 oder einem gesetzlichen Rücktrittsrecht.

7) Bereits geleistete Grundgebühren für einen längeren Zeitpunkt (z.B. eine Jahresgrundgebühr) kann nicht zurückerstattet werden, auch nicht anteilig. Gleiches gilt für Zahlungsgebühren.

§ 7 Geheimhaltung / Datenschutz

1) ProSales sowie der Kunde verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen soweit und solange diese Informationen nicht allgemein zugänglich sind oder geworden sind oder dem Empfänger nicht durch einen hierzu berechtigten Dritten ohne Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung mitgeteilt worden sind, oder dem Vertragspartner nicht bereits vor dem Empfangsdatum nachweislich bekannt waren.

2) Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

3) Erkennt einer der Vertragspartner, dass eine geheimhaltungsbedürftige Information in den Besitz eines Dritten gelangt oder eine geheim zu haltende Unterlage verloren gegangen ist, so wird er den anderen Vertragspartner hiervon unverzüglich unterrichten.

4) Personenbezogene Daten, die erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten), sowie personenbezogene Daten zur Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikations- oder Telemediendiensten (Verkehrs- oder Nutzungsdaten) erhebt, verarbeitet oder nutzt ProSales nur, wenn und soweit der Kunde eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es erlaubt (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz und § 15 Telemediengesetz).

5) Sollten Verkehrsdaten gespeichert werden, werden diese bis zu 60 Tage nach Abrechnung gespeichert, es sei denn es werden Einwendungen gegen die Abrechnung erhoben. In einem solchen Fall dürfen diese gespeichert werden bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit aus technischen Gründen keine Verkehrsdaten gespeichert, keine Beanstandungen erhoben wurden oder gespeicherte Daten aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft ProSales weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Verbindungsleistungen noch die Auskunftspflicht gemäß § 45i Abs. 1 TKG.

6) Bei Erteilung eines Einzelverbindungsnachweises hat der Kunde alle jetzigen und zukünftigen Nutzer des Mobilfunkanschlusses zu informieren, dass ihm die Verbindungsdaten bekannt gegeben werden. ProSales speichert die Verkehrsdaten, die für den Nachweis der dem Kunden berechneten Entgelte erforderlich sind, vollständig in Log-Dateien (Absender, Empfänger ggf. gekürzt, Uhrzeit) und hält diese für den Kunden für einen Zeitraum von 60 Tagen zur Verfügung, danach kann ProSales die Dateien löschen. Einwände oder Nachfragen bzgl. der Abrechnung bzw. Berechnung von Nachrichten müssen deshalb innerhalb von 60 Tagen nach Nachrichtenversand erfolgen. Nach Ablauf der Frist von 60 Tagen gilt die Abrechnung bzw. Feststellung der Log-Dateien als durch den Kunden genehmigt und die Richtigkeit der Abrechnung und Berechnung kann nicht mehr angezweifelt werden.

7) ProSales wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern.

8) ProSales ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift, an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse oder durch Telefonanruf zu übersenden.

9) Der Kunde kann seine Einwilligung zur Verwendung der Daten im Rahmen dieses Abschnitts jederzeit widerrufen.

§ 8 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preise

1) Änderungen dieser AGB oder der Leistungsbeschreibung können durch Angebot von ProSales und Annahme des Kunden vereinbart werden. Das Angebot von ProSales erfolgt durch Mitteilung der inhaltlichen Änderungen per E-Mail an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse. Schweigt der Kunde auf das Angebot von ProSales oder widerspricht er nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so stellt dies eine Annahme des Angebots dar und die Änderungen werden wirksam, sofern ProSales den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Widerspricht der Kunde fristgerecht dem Angebot, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weiter.

2) Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch gegenüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbeschreibung objektiv nicht schlechter gestellt wird (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn es technische Neuerungen im Hinblick auf die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen ProSales zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

3) Beabsichtigte Änderungen der Leistungsbeschreibung, die nicht durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum mitgeteilten Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf die Folge der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

§ 9 Salvatorische Klausel

1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages, der Geschäftsbedingungen oder eine künftige neu aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke des Vertrages.

§ 10 Erfüllungsort / Gerichtsstand

1) Erfüllungsort für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Offenbach am Main.

2) Sofern es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, eine juristische Person oder um jemand ohne Sitz im Inland handelt, wird Offenbach am Main als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

3) Sämtliche von ProSales geschlossene Rechtsgeschäfte unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über den Kauf beweglicher Gegenstände.

4) Möchte der Kunde ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren gemäß § 47a TKG einleiten, kann er hierzu einen Antrag an die Bundesnetzagentur richten: www.bundesnetzagentur.de

5) Die jeweils gültige Preisliste ist im Internet unter www.psframework.de einsehbar.

Dietzenbach, 27. September 2016, psframework.de